Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass eine kostenlose Nutzung des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Die Tarife sind im Rahmen der üblichen Größenordnung und die Deutsche Bahn hat das Vorhaben eines weiteren Fahrradparkhauses zurückgestellt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Zunächst ist festzuhalten, dass das Fahrradparkhaus Am Hauptbahnhof umfänglich mit Videokameras ausgestattet ist. Die Videoanlage zeichnet 24/7 Daten auf, die entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben turnusmäßig wieder gelöscht werden. Die Tarife bewegen sich grundsätzlich im Rahmen der für Fahrradstationen an Verkehrsknotenpunkten etablierten und anerkannten Größenordnung. Eine kostenlose Nutzung des Fahrradparkhauses lässt sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht realisieren. Die Umsätze decken bereits heute nicht die Kosten für den Betrieb des Fahrradparkhauses mit Mietzins für das Gebäude beim Eigentümer, Abschreibung für die technischen Ausstattungen sowie den Betrieb.
Zu 2.: Laut letzten Presseinformationen hat die Deutsche Bahn das Vorhaben eines Fahrradparkhauses im Bereich der ehemaligen Posthalle zurückgestellt. Aus Sicht des Magistrats ist wünschenswert, auf der Nordseite des Hauptbahnhofs ein hochwertiges Angebot zum Fahrradparken zu etablieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2020OFOF 1416/1Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020OMOM 6513Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?Direktanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 343Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab