Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 335
Betreff: Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34 Die Prüfung zum Bedarf einer weiteren Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Bornheim-Mitte an der U-Bahn-Station Dornbusch östlich der Eschersheimer Landstraße hat ergeben, dass sich weder für mobilitätseingeschränkte noch für andere Fahrgäste Vorteile gegenüber dem bereits bestehenden Haltestellenstandort auf der westlichen Seite der Eschersheimer Landstraße ergeben würden. Beide Bahnsteige der Stadtbahnstation sind aus nördlicher Richtung, d.h. aus Richtung der Kreuzung Am Dornbusch/ Eschersheimer Landstraße/Marbachweg nur über die Fußgängerunterführung erreichbar. Die Unterführung ist sowohl auf der westlichen als auch auf der östlichen Seite nur über feste Treppen zu erreichen. Ein ebenerdiger Zugang zu den Bahnsteigen besteht am südlichen Ende. Um diesen zu erreichen, ist jedoch ein Fußweg von ca. 280 m (westl. Seite) bzw. ca. 290 m (östl. Seite) zurückzulegen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle hätte durch die mit ihr verbundene Fahrzeitverlängerung den Einsatz eines weiteren Busses auf der Linie 34 zur Folge. Somit würden nicht nur einmalige Investitionskosten von ca. 57.000 € sondern auch jährliche Kosten in Höhe von ca. 35.000 € verursacht. Nachdem der in der Anregung erhoffte Nutzen durch die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle insbesondere für mobilitätseingeschränkte Nutzer nicht erkennbar ist, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung weiterzuverfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2012OFOF 451/9Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012OMOM 1556Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Direktanregung
- 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 335Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab