Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34
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Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 451/9 vom 13.09.2012
Betreff: Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34 Die Haltestelle Dornbusch der Buslinie 34, die zwischen dem Gallusviertel und Bornheim Mitte verkehrt, liegt auf der westlichen Seite der U-Bahn-Strecke. Ältere Menschen müssen die Treppen runter- und auf der anderen Seite wieder hochsteigen, wenn sie in die U-Bahn Richtung Norden umsteigen möchten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zusätzliche Haltestelle auf der östlichen Seite der U-Bahn-Strecke eingerichtet werden kann. Sollte dies möglich sein, wird der Magistrat weiterhin gebeten, diese Einrichtung auch zu veranlassen. So können Gehbehinderte, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen wesentlich bequemer umsteigen. Diese Haltestelle sollte so lange provisorisch bestehen bleiben, bis die ebenerdigen Übergänge eingerichtet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2012OFOF 451/9Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012Sie sind hierOMOM 1556Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Direktanregung
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 335Zusätzliche Haltestelle der Buslinie 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11