Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 334
Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Bei der Liederbacher Straße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und ihrer fehlenden baulichen Eignung (gradlinig) nicht für eine Ausweisung der Tempo 30 eignet. Der Schulwegplan der Karl-von-Ibell-Schule weist drei gesicherte Querungsmöglichkeiten der Liederbacher Straße aus. Das Wohngebiet westlich der Liederbacher Straße ist als Tempo 30-Zone beschildert und auch als Schulweg ausgewiesen. Nach der Querung könnten die Kinder daher alternativ einen subjektiv sichereren Weg über die Seitenstraßen gemäß Schulwegplan wählen. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2015OFOF 1525/6Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2015OMOM 4649Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 334Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab