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Parkmöglichkeiten am Rebstockbad

Vorlagentyp: STMagistrat
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 334

Betreff: Parkmöglichkeiten am Rebstockbad In Gesprächen mit dem Magistrat hat die Messe Frankfurt GmbH grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, unter Berücksichtigung des Messe-Veranstaltungskalenders während der Sommerzeit (Hochsommer) Parkflächen des Rebstockgeländes als Erweiterung zu den Parkmöglichkeiten am Rebstockbad anzubieten. Der für eine Nutzung als Schwimmbad-Parkplatz erforderliche bauliche Aufwand z.B. für Abpollerungen würde jedoch nicht von der Messe Frankfurt GmbH getragen werden können. Weiterer Aufwand würde für eine sichere Fußgängerquerung der Max-Pruss-Straße entstehen. Vor diesem Hintergrund sehen die BäderBetriebe Frankfurt GmbH derzeit keine Notwendigkeit, die Parkflächen zu erweitern. Den Gästen des Rebstockbades stehen als speziell hierfür vorgesehene Besucherparkplätze insgesamt 174 Stellplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze könnten im Umkreis genutzt werden. Damit steht den Besucherinnen und Besuchern im Regelfall ausreichend Parkraum zur Verfügung. Hinsichtlich der an einzelnen Tagen mit Spitzennachfrage auftretenden Engpässe, für mit dem Pkw anreisende Gäste, wollen die BäderBetriebe die Besucherinnen und Besucher verstärkt auf die, in jüngerer Vergangenheit, erheblich verbesserte Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr verweisen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2014OFOF 516/2Parkmöglichkeiten am RebstockbadOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Juni 2014VV 1027Parkmöglichkeiten am RebstockbadAnfrage
  3. 25. August 2014STST 1102Parkmöglichkeiten am RebstockbadStellungnahme
  4. 2. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    STST 334Parkmöglichkeiten am Rebstockbad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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