E-Mobilität im Frankfurter Westen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt ein Konzept zur Errichtung von Ladestationen für E-Mobilität durch privatwirtschaftliche Betreiber im öffentlichen Raum. Dies soll einen fairen Wettbewerb fördern und die Entwicklung der Ladeinfrastruktur unterstützen. Ziel ist es, die E-Mobilität im Frankfurter Westen zu stärken und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt derzeit das Konzept, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt selbst tritt nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) auf, analog zu den öffentlichen Tankstellen. Interessierte LIS-Investoren ermitteln geeignete attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt selbst überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit und anderer Kriterien. Die Stadt darf durch das gewählte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht in die Auswahl der Standorte eingreifen. Das Modell ermöglicht einen fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Um den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu unterstützen, hat die Stadt Frankfurt einen Leitfaden zum Handling in Frankfurt am Main erarbeitet (2019) und eine Potenzial-/ Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur (Elektromobilitätskonzept, 2020) zur Verfügung gestellt. Die Mainova AG sowie andere LIS-Investoren prüfen auch den Frankfurter Westen auf geeignete Flächen für E-Ladeinfrastruktur. Im Elektromobilitätskonzept wurde eine Potenzial-/ Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur auf der Datenbasis von 2019 durchgeführt. Aktuelle Analysen der Ladeinfrastruktur-Investoren sind der Stadt nicht bekannt. Ladestationen im öffentlichen Straßenraum sind in Frankfurt derzeit von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten (sog. "Open-Market-Modell"). Für die Steckerarten sind Standards in der Ladesäulenverordnung festgeschrieben. Bei Wechselstrom-Ladesäulen (AC) ist ein Typ 2 Stecker vorzufinden. Ladesäulen, die Gleichstrom bereitstellen (DC), sind mit einem CCS Stecker ausgestattet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2021OFOF 215/6E-Mobilität im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2021VV 193E-Mobilität im Frankfurter WestenAnfrage
- 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 332E-Mobilität im Frankfurter WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab