E-Mobilität im Frankfurter Westen
Zusammenfassung
Im Rahmen der E-Mobilität wird vorgeschlagen, im Frankfurter Westen Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf der Bürger zu decken und eine adäquate Infrastruktur zu schaffen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Ist es geplant im Frankfurter Westen Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten?
- Wie viele wären notwendig, in welchem Zeitraum, den steigenden Bedarf für die Bürger zu stillen?
- Mit welchen Partnern würde die Stadt zusammenarbeiten?
- An welchen Standorten wären die Stationen sinnvoll?
- Welche Anschlussarten sollten die Stationen sinnvollerweise haben (Typ 2, CCS, Schuko etc.)?
- Würde die Stadt zentrale oder eher dezentrale Angebote in den Stadtteilen bevorzugen?
- Wäre es nicht sinnvoll, bei Straßenumgestaltungen diese Maßnahmen gleich mitzuplanen?
Kontext
Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten:
Begründung
Im Laufe dieses Jahrzehnts wird sich die Mobilität von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb verschieben. Aber leider gibt es im Frankfurter Westen noch sehr wenige Möglichkeiten, ein Elektrofahrzeug im öffentlichen Raum zu laden. Sehr viele Menschen leben im Frankfurter Westen in Wohnbereichen, wo es keine Möglichkeit gibt, sein Fahrzeug privat mit Strom zu versorgen. Deshalb muss die Stadt hier verstärkt und beschleunigt tätig werden, eine Infrastruktur aufzubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2021OFOF 215/6E-Mobilität im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2021Sie sind hierVV 193E-Mobilität im Frankfurter WestenAnfrage
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 332E-Mobilität im Frankfurter WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen