Anwohnerparken Friedrich-Ebert-Siedlung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 330
Betreff: Anwohnerparken Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat hat im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung Parkraumerhebungen durchgeführt. Im beobachteten Tageszeitraum gab es trotz insgesamt hoher Auslastung zu jeder Zeit freie Parkstände in zumutbarer fußläufiger Distanz innerhalb des Untersuchungsgebiets. Die beobachteten Nachfragespitzen in den Tagesrandzeiten zeigen, dass die Parkraumnachfrage quartiersfremder Besucher und Beschäftigter hinter der Spitzennachfrage der Quartiersbewohner zurückbleibt. Auch die erkennbar den Autohäusern an der Mainzer Landstraße zuzuordnenden Fahrzeuge haben die Parksituation für die Bewohner nicht wesentlich verschärft. Vor diesem Hintergrund würde die Einführung des Bewohnerparkens die Chancen der Bewohner auf einen Parkplatz nicht signifikant verändern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Bewohnerparkbereichen nur bis zu 50 % der legalen Parkstände für Anwohner reserviert werden können. Der Magistrat wird daher die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich der Friedrich-Ebert-Siedlung nicht weiterverfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 109/1Anwohnerparken Friedrich-Ebert-SiedlungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011OMOM 653Anwohnerparken Friedrich-Ebert-SiedlungDirektanregung
- 5. März 2012STST 357Anwohnerparken Friedrich-Ebert-SiedlungStellungnahme
- 27. August 2012STST 1348Anwohnerparken Friedrich-Ebert-SiedlungStellungnahme
- 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 330Anwohnerparken Friedrich-Ebert-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab