WLAN als Standortvorteil nutzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 328
Betreff: WLAN als Standortvorteil nutzen Der Magistrat ist überzeugt, dass den interessierten Geschäftsinhaberinnen und -inhabern sowie Bürgerinnen und Bürgern die verschiedenen Möglichkeiten zur Einrichtung von WLAN-Hotspots bekannt und entsprechende Informationsveranstaltungen daher entbehrlich sind. WLAN-Hotspots können sowohl von verschiedenen kommerziellen Anbietern als auch von der Freifunk-Initiative bereitgestellt werden. Während die verschiedenen kommerziellen Anbieter in der Regel die entsprechenden Haftungsrisiken übernehmen, sind diese Fragen bei der Freifunk-Initiative rechtlich nicht abschließend geklärt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2016OFOF 148/2Freies WLAN als Standortvorteil nutzenOrtsbeiratsantrag · Piraten
- 31. Oktober 2016OMOM 829Freies WLAN als Standortvorteil nutzenDirektanregung
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 328WLAN als Standortvorteil nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab