Neubebauung Rossittiner Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Neubebauung an der Rossittiner Straße und informiert, dass der Rückbau der Garagen nach Rücksprache mit den Mietern erfolgen wird. Die Stadt prüft eine mögliche Nachverdichtung, wobei derzeit keine konkreten Pläne zur Bebauung oder Anzahl der Wohneinheiten vorliegen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Der Zeitpunkt des Rückbaus steht derzeit nicht fest und erfolgt erst nach Rücksprache mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern. Seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (hier: BImA) wurde darauf hingewiesen, dass sich die Garagen in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden und der Rückbau aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen soll. Zu Frage 2-5: Die Stadt Frankfurt am Main ist im Zuge des städtischen Nachverdichtungsmanagements im Gespräch mit der BImA über eine potenzielle Nachverdichtung an der Rossittener Straße. Da sich das Vorhaben in einer sehr frühen Planungsphase befindet, können keine verbindlichen Aussagen zur Art der Bebauung bzw. der Anzahl der Wohneinheiten getroffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die BImA für diesen Standort Wohnungsbau vorsieht. Eine gewerbliche Nutzung ist aktuell nicht vorgesehen. Der Bedarf an Nahversorgung am Standort muss im weiteren Verlauf geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2020OFOF 532/7Neubebauung Rossittener StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 27. Oktober 2020VV 1813Neubebauung Rossittener StraßeAnfrage
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 326Neubebauung Rossittiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab