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Neubebauung Rossittener Straße

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Neubebauung der Rossittener Straße bereitzustellen. Die Mieter der Garagen sind verunsichert, da sie zum Abriss gekündigt wurden und keine konkreten Pläne vorliegen. Es wird erwartet, dass die Anwohner Klarheit über die zukünftige Bebauung erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wann werden die Garagen abgerissen?
  2. Welche Art der Bebauung ist geplant?
  3. Wie viele Wohnungen werden entstehen und wie viel Prozent wird geförderter Wohnungsbau sein?
  4. Ist Gewerbefläche geplant?
  5. Wird ein Objekt für die Nahversorgung eingeplant?

Begründung

Den Mietern der Garagen in der Rossittener Straße wurden diese zum 31.12.2020 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wegen Abriss gekündigt. Die Verunsicherung bei den Anwohnern ist groß, da keine konkreten Pläne bekannt gegeben wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2020OFOF 532/7Neubebauung Rossittener StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 27. Oktober 2020Sie sind hier
    VV 1813Neubebauung Rossittener Straße
    Anfrage
  3. 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 326Neubebauung Rossittiner StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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