Unterliederbach: Wie geht es weiter mit dem Bildungscampus Unterliederbach
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens für den Bildungscampus Unterliederbach. Der Ankauf der notwendigen Flächen ist noch nicht abgeschlossen, und es werden alternative Standortmöglichkeiten geprüft. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
- Das Bebauungsplanverfahren (Nr.
930) ist noch nicht abgeschlossen und der Magistrat verfolgt weiterhin den Ankauf der notwendigen Flächen. Ein Zeitlauf steht aktuell nicht fest. Der Ankauf von Grundstücken im Gebiet des im Verfahren befindlichen B-Planes Bildungscampus Unterliederbach, B 930, ist bisher nicht gelungen, da die Grundstückseigentümer zum Verkauf an die Stadt nicht bereit waren. Offene Fragen in Bezug auf den Verkehr, die Auswirkungen auf die konkrete Planung des Bildungscampus haben könnten, befinden sich in Klärung. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) befindet sich mit den Eigentümern weiterhin im Gespräch.
- Das ABI setzt alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs um. Ersatzflächen bzw. alternative Standortmöglichkeiten im städtebaulichen Kontext werden ebenfalls geprüft.
- Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Ziele und Zwecke vorbereitet. Erst mit der Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes sind die Flächen nach dessen Maßgaben planungsrechtlich festgesetzt. Damit sind die für die Schulen und die Kita vorgesehenen Flächen aktuell noch nicht planungsrechtlich gesichert. Ergänzend wurde daher mit der am 15.12.2020 in Kraft getretenen Vorkaufssatzung Nr. 6 Ä ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen, dass die angestrebte städtebauliche Entwicklung sichern soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2021OFOF 155/6Unterliederbach: Wie geht es weiter mit dem Bildungscampus Unterliederbach?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021VV 131Unterliederbach: Wie geht es weiter mit dem Bildungscampus Unterliederbach?Anfrage
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 325Unterliederbach: Wie geht es weiter mit dem Bildungscampus UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab