Planungsstand "Kulturcampus"
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 324
Betreff: Planungsstand "Kulturcampus" Vorläufige Stellungnahme: Ein Projekt dieser Größenordnung und Komplexität, an dem neben dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der ABG FRANKFURT HOLDING viele weitere Akteure mitwirken, bringt einen hohen Abstimmungsbedarf mit sich. Die Phase der Regierungsbildung auf Landesebene hat den Prozess zusätzlich verzögert. So wird der Magistrat die gemeinsame Machbarkeitsstudie nach der noch laufenden Abstimmung mit dem Land Hessen veröffentlichen. Unterdessen werden stadtseitig Raumbedarfe der einzelnen Einrichtungen erhoben und mit den Bedarfen des Landes Hessen abgeglichen, um größtmögliche Synergien im Sinne der Idee eines integrierten Kulturquartiers zu erreichen. Planungsrechtlich ist zu a) eine Nutzung von Flächen auf dem Kulturcampus durch den Verein U3L zulässig. Der Magistrat wird beim Land Hessen anregen, diesen entsprechend zu berücksichtigen. Die Flächen des heutigen Labsaals unter b) sind planungsrechtlich gemäß dem Bebauungsplan Nr. 596 als Mischgebiet ausgewiesen. Er setzt eine Höhe entlang der Senckenberganlage von 25m und im westlichen Teilbereich von 23m und GRZ von 0,7 fest. Nach einer temporären Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ist vorgesehen, das Gebäude abzureißen und die Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Jahr 2013 wurde für die Flächen des Labsaals und die westlich angrenzende Fläche bis zur neuen Jügelstraße ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Das Büro Meixner - Schlüter - Wendt Architekten ging als Sieger hervor. Der Entwurf sieht entlang der Senckenberganlage Büronutzung und entlang der neuen Jügelstraße Wohnnutzung vor, zudem im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte und einen Raum für mögliche kulturelle Nutzungen. Ob und inwiefern dieser Entwurf zur Realisierung kommen wird oder die Flächen für den neuen Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst zur Verfügung stehen können, ist noch nicht abschließend entschieden. Die Festsetzung "Mischgebiet" sieht ausdrücklich auch die Realisierung von Wohnnutzung vor. Aus Gründen des Lärmschutzes ist ihre Realisierung im mittleren oder westlichen Teil des Baufeldes, abseits der Hauptverkehrsstraße Senckenberganlage sinnvoll. Dem Magistrat ist es wichtig, dass Wohnbebauung nicht als Nebenprodukt, sondern gleichermaßen an der Stelle möglich wird, um so ein lebendiges Quartier für die Menschen vor Ort, die Künstlerinnen und Künstler, Lehrenden und Studierenden zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2018OFOF 684/2Planungsstand „Kulturcampus“Ortsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
- 29. Oktober 2018OMOM 3851Planungsstand „Kulturcampus“Direktanregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierSTST 324Planungsstand "Kulturcampus"Stellungnahme
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1323a) Planungsstand "Kulturcampus" b) Kulturcampus - Weichenstellung durch den Neubau der HfMDK nutzen und richtig gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab