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Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Rattenbekämpfung im Gallus. Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer selbst für die Bekämpfung von Ratten verantwortlich sind, und dass eine flächendeckende Bekämpfung durch die Stadt nicht möglich ist. Die Bürger werden ermutigt, bei Sichtungen direkt das Ordnungsamt zu kontaktieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gustavsburgplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine Rattenbekämpfung wird in Frankfurt am Main nicht flächendeckend von Amts wegen durchgeführt, sondern jeder Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften ist nach dem zur Bekämpfung von Ratten maßgeblichen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) und der dazu erlassenen Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn er einen Rattenbefall auf seinem Grundstück feststellt. Ein - ersatzweises - behördliches Einschreiten erfolgt nur, wenn der Grundstückseigentümer seine Pflicht negiert. Die Erstattung der entstandenen Bekämpfungskosten wird anschließend bei ihm durchgesetzt. Bei dem in der Anregung beschriebenen Bereich der Mainzer Landstraße handelt es sich um einen Abschnitt von rund 2 km Länge an dem hunderte Privatgrundstücke anliegen, die jeweils in Absprache mit dem Grundstückseigentümern/innen betreten und untersucht werden müssten, um anschließend bei betroffenen Grundstücken die Bekämpfung zu fordern. Lediglich die Straßenflächen sowie anliegende Grünflächen wie etwa der Gustavsburgplatz befinden sich in der originären Vermögensverwaltung städtischer Ämter. Eine generell-präventive Bekämpfung von Rattenbefall im kompletten Bereich der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Mönchhofstraße ist schon aus Ressource-Gründen grundsätzlich nicht möglich. Am zweckmäßigsten erscheint es, bei einer erfolgten Rattensichtung direkt die zuständige Stelle im Ordnungsamtes unter den Rufnummern 212-4 24 92/212-4 24 20 oder 212-4 24 94 zu kontaktieren wird. Durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger können dann die befallenen Bereiche möglichst genau lokalisiert werden, um anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege zu leiten. Eine Meldung kann auch an das E-Mail-Postfach "akute-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de" gesendet werden. Auch hier ist eine möglichst genaue Beschreibung der Örtlichkeit sowie die Nennung einer Rückrufnummer hilfreich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2019OFOF 1076/1Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 29. Oktober 2019OMOM 5354Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführenDirektanregung
  3. 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 318Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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