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Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 1076/1 vom 08.10.2019

Betreff: Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Mönchhofstraße sowie im Bereich der rechts und links befindlichen Wohnquartiere eine Schädlingsbekämpfung im Umfeld von Baustellen durchführen zu lassen, um den Rattenbefall in diesen Bereichen zu reduzieren.

Begründung: Die Rattenpopulation in diesem Bereich hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, begünstigt insbesondere durch frei stehende Mülltonnen und die durch Baumaßnahmen erfolgte Verdrängung aus deren ursprünglichen Lebensräumen. Damit einhergeht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der dort lebenden Bevölkerung. Eine Schädlingsbekämpfung ist nach dem Infektionsschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2019OFOF 1076/1Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 29. Oktober 2019Sie sind hier
    OMOM 5354Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen
    Direktanregung
  3. 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 318Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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