Betonsperren begrünen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass eine Begrünung der temporär aufgestellten Betonsperren aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht befürwortet werden kann. Die Pflegeintensität und der hohe Arbeitsaufwand für die Bewässerung sind nicht gerechtfertigt. Zukünftige Zufahrtssperrsysteme sollen jedoch ansprechend gestaltet werden und Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die an zentralen Plätzen im Innenstadtbereich aufgebauten Betonsperren wurden aufgrund einer polizeilichen Gefährdungsanalyse aus Sicherheitsgründen (Terrorabwehrmaßnahmen) temporär eingerichtet. Es ist sicher unstrittig, dass die temporär aufgestellten Betonsperren nicht den städtebaulichen Vorgaben entsprechen. Dennoch vertritt der Magistrat nach ämterübergreifender Beratung und Abwägung die Auffassung, dass bei den Interimsmaßnahmen der rein technischen Ausstattungselemente der Sicherheitsaspekt mit einem einheitlichen und ordentlichen Erscheinungsbild im Vordergrund steht. Dabei wurde durchaus auch eine Begrünung diskutiert, jedoch verworfen. Pflanzen als lebender Baustoff bedürfen zum dauerhaften Erhalt der ständigen und dauerhaften Versorgung mit Nährstoffen und Wasser, die normalerweise über den Boden aufgenommen werden. Da im Falle der Betonsperren ein Bodenanschluss in aller Regel aber nicht herzustellen ist, müsste eine Begrünung in entsprechenden Pflanzgefäßen erfolgen. Wurzeln Pflanzen aber in künstlichen Standorten, erhöht sich der Pflege- und Unterhaltungsaufwand drastisch. Insbesondere die kontinuierliche Versorgung mit Wasser ist umso aufwändiger, je kleiner das Speichervolumen ist. Da das Wasser im Falle der Betonsperren nicht an den Orten zur Verfügung steht, wo es zur Bewässerung gebraucht wird, muss es über Tankfahrzeuge zu jeder einzelnen Betonsperre gebracht werden. Insbesondere im Frühjahr und im Sommer, aber auch in extrem trockenen Wintern, wie sie in den vergangenen Jahren die Regel waren, entsteht dadurch ein sehr hoher Arbeitsaufwand (Betankungsaufwand, Fahrzeugbewegungen, Personaleinsatz usw.), der im Verhältnis zum Effekt der Begrünung aus ökonomischen wie ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund kann eine Begrünung dieser temporären Maßnahmen durch das Grünflächenamt nicht befürwortet werden. Das Umweltamt verweist ebenfalls darauf, dass der klimatische Effekt bei grundsätzlicher Begrüßung begrünter Elemente im Stadtbild im Falle der Betonsperren eher klein sein dürfte und dass Begrünungshilfen in der Art der "Mobilen Grünen Zimmer" wegen der Pflegeintensivität (Bewässerung, Nachpflanzung) ungeeignet seien. Die in Rede stehenden "Grünen Zimmer" dienten eher als praktisches Anschauungsobjekt für eine Fassaden- oder Dachbegrünung am Haus und demonstrieren hier den kühlenden und verschattenden Effekt im Sommer. Der Magistrat setzt bei der mittelfristigen Umsetzung fest verbauter Zufahrtssperrsysteme auf eine ansprechende städtebauliche Verträglichkeit im Design bei gleichzeitiger Erfüllung der sicherheitstechnischen Erfordernisse und verweist hier auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie am Markt derzeit schon existieren. Hierbei sind auch Sicherheitselemente denkbar, die von vornherein Sitzgelegenheiten und Begrünungselemente enthalten können. Im Planungs- und Abstimmungsprozess ist die Einbindung des Stadtplanungsamtes zur Wahrung der Gesamtlinie des öffentlichen Raums unumgänglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2018OMOM 2667Betonsperren an der Alten Oper, der Hauptwache und der Freßgass‘Direktanregung
- 14. Mai 2018STST 889Betonsperren an der Alten Oper, der Hauptwache und der Freßgass ́Stellungnahme
- 10. Oktober 2019OFOF 1094/1Betonsperren begrünenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2019OMOM 5361Betonsperren begrünenDirektanregung
- 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 317Betonsperren begrünenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab