Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardstraße entschärfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 313
Betreff: Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardstraße entschärfen Der Anregung wurde dahingehend entsprochen, als im Interesse einer Reduzierung des Sicherheitsrisikos für Kinder der rechte und linke untere Handlauf wieder entfernt wurde. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2009OFOF 589/7Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardtstraße entschärfenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 15. September 2009OMOM 3575Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardtstraße entschärfenDirektanregung
- 6. April 2010STST 496Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardstraße entschärfenStellungnahme
- 17. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 313Das Sicherheitsrisiko der neuen Niddabrücke an der Marquardstraße entschärfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab