Lärmaktionsplan / Teilplan Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 305
Betreff: Lärmaktionsplan / Teilplan Straße Zu Punkt 1: Die Geschwindigkeitskontrollen auf den in der Anfrage unter Punkt 1 erwähnten Straßen und Straßenabschnitten werden durch die Landespolizei durchgeführt. Nach deren Auskunft erfolgten im vergangenen Jahr im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße an 32 Tagen über eine Dauer von insgesamt 40 Stunden Geschwindigkeitskontrollen. Die Geschwindigkeitsübertretungen lagen in 926 Fällen im Verwarngeld- und in 554 Fällen im Bußgeldbereich. In 44 Fällen war die Übertretung so hoch, dass sie die Verhängung eines Fahrverbots erforderte. Die anderen Örtlichkeiten wurden von der Polizei im Jahre 2011 nicht kontrolliert. Zu Punkt 2: Im Jahr 2012 wird zunächst die Lärmkartierung durch das Regierungspräsidium Südhessen, also die Erstellung neuer Lärmkarten, erfolgen. Erst danach wird es eine neue Lärmaktionsplanung geben. Da diese auf der Lärmkartierung 2012 basieren wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose für Geschwindigkeitsüberwachungen in weiteren Straßen im Ortsbezirk 8 abgegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2011OFOF 96/8Lärmaktionsplan/Teilplan StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2011VV 166Lärmaktionsplan/Teilplan StraßeAnfrage
- 20. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 305Lärmaktionsplan / Teilplan StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab