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Konzept für eine Neugestaltung des Mainufers zwischen Rampe Deutschherrnviertel und Rudererdorf

Vorlagentyp: STMagistrat
196 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304

Betreff: Konzept für eine Neugestaltung des Mainufers zwischen Rampe Deutschherrnviertel und Rudererdorf Die Beobachtungen des Ortsbeirates decken sich mit denen des Magistrates. Nicht nur am Mainufer, im gesamten Stadtgebiet gibt es eine Zunahme des Fahrradverkehrs in den letzten Jahren. Dies führt zunehmend zu Konfliktsituationen, zumeist von Seiten zu schnell und oftmals auch rücksichtslos fahrenden Radlern. Wie der Ortsbeirat selbst in seiner Anregung schreibt, kommt im angegebenen Bereich eine Beleuchtung aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht in Frage. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene, "lichtarme" Beleuchtung, die nur einen geringen Raum über der Asphaltoberfläche erhellen soll, bietet keine ausreichende Verkehrssicherheit und kann daher aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zum Einsatz kommen. Seit dem Frühjahr 2018 wird vom Magistrat in Zusammenarbeit mit der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH im Stadtgebiet eine Pilotanlage mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Nutzererfassung und Beleuchtungssteuerung betrieben. Hierbei kann die Lichtstärke einer Wegebeleuchtung je nach Nutzungsgrad stärker oder weniger stark betrieben bzw. ein und ausgeschaltet werden. Die bisherigen Ergebnisse hinsichtlich Einsatzfähigkeit, Zuverlässigkeit, Konnektivität und Energieeinsparung bleiben jedoch noch hinter den Erwartungen zurück, so dass in den kommenden Monaten noch keine Aussagen über weitere Einsatzmöglichkeiten im Stadtgebiet getroffen werden können. Die Möglichkeit, den uferfernen, geschotterten Weg durch einen festen Belag zu ersetzen muss im Hinblick auf Kosten und Landschaftsschutz untersucht werden. Als Alternative zum unbeleuchteten Radweg am Mainufer empfiehlt der Magistrat die Nutzung des nur wenige Meter entfernten, parallel zum Mainuferweg verlaufenden Fuß-/Radweg entlang der Gerbermühlstraße. Da dieser nachts beleuchtet ist, könnte er möglicherweise den Konflikt zwischen Rad- und Fußgängerverkehr entschärfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2018OFOF 1022/5Konzept für eine Neugestaltung des Mainufers zwischen Rampe Deutschherrnviertel und RudererdorfOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. November 2018OMOM 3922Konzept für eine Neugestaltung des Mainufers zwischen Rampe Deutschherrnviertel und RudererdorfDirektanregung
  3. 4. Februar 2019Sie sind hier
    STST 304Konzept für eine Neugestaltung des Mainufers zwischen Rampe Deutschherrnviertel und Rudererdorf
    Stellungnahme
  4. 2. Januar 2020OFOF 1530/5Beleuchtung GerbermühlstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 17. Januar 2020OMOM 5597Beleuchtung GerbermühlstraßeDirektanregung
  6. 20. April 2020STST 776Beleuchtung GerbermühlstraßeStellungnahme
  7. 15. Januar 2021STST 59Beleuchtung GerbermühlstraßeStellungnahme
  8. 3. Januar 2022OFOF 302/5Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 18. Februar 2022OAOA 154Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffenAnregung
  10. 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 196 WochenSTST 1651Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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