Straßenbelag Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 298
Betreff: Straßenbelag Hügelstraße Die Sanierung des Fahrbahnbelages der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße war nicht Bestandteil des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen. Zu der Thematik "Grundsanierung der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße" hatte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 566 vom 29.03.2016 ausgeführt, dass für eine Grundsanierung und Neugestaltung der Hügelstraße im genannten Bereich weiterhin eine Vorplanung erforderlich ist. Die Maßnahme wurde in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltssituation jedoch zurückgestellt. Der Magistrat wird die Maßnahme nun wieder in sein Arbeitsprogramm aufnehmen und ab 2017 eine Vorplanung erstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016OFOF 111/9Straßenbelag HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. Oktober 2016VV 192Straßenbelag HügelstraßeAnfrage
- 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 298Straßenbelag HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab