Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 296
Betreff:
Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße
Der Magistrat bedauert, dass seine Stellungnahme vom 18.06.2009, ST 869, missverständlich interpretiert werden konnte.
Der Magistrat wollte in seiner Stellungnahme zum Ausdruck bringen, dass auf Grund der Rechtssprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs, 2 TG 3178/96 vom 19.11.1996, das Recht auf Teilhabe an dem Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zusteht und Ausnahmen nur, wie auch vom Ortsbeirat zutreffend dargestellt, in den engen Grenzen der hierzu ergangenen Rechtssprechung möglich sind.
Demnach sind Bewohnerparkvorrechte nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung zur Wohnung kein Stellplatz zu finden ist.
Nachdem für die Wohnungen in der Polizeimeister-Kaspar-Straße nach den geltenden Satzungen ausreichend private Stellplätze in Tiefgaragen errichtet wurden, sieht sich der Magistrat nach wie vor außerstande, in der vom Ortsbeirat angeregten Weise tätig zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2009OFOF 821/3Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2009OMOM 3796Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke BertramstraßeDirektanregung
- 9. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 296Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab