Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-Riedberg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 290
Betreff: Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-Riedberg Die Anregung wurde zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Frankfurt am Main weitergeleitet. Die Stellungnahme durch den Polizeipräsidenten lautet wie folgt: Es ist grundsätzlich aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert und nachvollziehbar, dass ein Stadtteil auch durch ein Polizeirevier betreut wird. Aufgrund räumlicher Gegebenheiten gibt es jedoch innerhalb der Stadt Frankfurt am Main mehrere Bereiche, in denen ein Stadtteil durch zwei Polizeireviere betreut wird. Aufgrund der Besonderheit des Neubaus eines ganzen Stadtteils ist dies aktuell auch noch für den Bereich Frankfurt-Riedberg gegeben. Es wird versichert, dass die polizeiliche Betreuung des Stadtteils Frankfurt-Riedberg voll umfänglich gewährleistet wird. Im Zusammenhang mit Optimierungsmöglichkeiten wurde die lokalpolitische Forderung des Ortsbeirates 12 hinsichtlich einer Neuordnung und Reorganisation der Revierbezirke 14 und 15 positiv zur Kenntnis genommen und die Anregung in die Erörterung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2013OFOF 305/12Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2013OMOM 2726Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergDirektanregung
- 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 290Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab