Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2726 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 12.11.2013
Betreff: Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sich beim Polizeipräsidium dafür einzusetzen, dass im Falle einer Reorganisation der Polizeireviergrenzen (zum Beispiel bei einer Schließung oder Verlagerung des 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum) die Reviergrenzen dergestalt angepasst werden, dass es zu einer einheitlichen Zuordnung des Stadtteils Riedberg zu einem Polizieirevier kommt.
Begründung: Derzeit besteht eine historische Reviergrenze entlang der Altenhöferallee, die zu einer Aufteilung des Riedbergs zwischen dem 14. und 15. Revier führt. Im Rahmen von Neuordnungen im Immobilienmanagement der Polizei im Revier Nordwestzentrum sollten mögliche Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2013OFOF 305/12Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2013Sie sind hierOMOM 2726Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergDirektanregung
- 21. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 290Überprüfung und Optimierung der Polizeireviergrenzen in Frankfurt-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats