Grundschule Harheim hier: Bau der ergänzenden Sport-und Spielfläche
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 288
Betreff: Grundschule Harheim hier: Bau der ergänzenden Sport-und Spielfläche Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurde von allen Beteiligten eine naturbelassene Freifläche für die Schule und die Kita gewünscht. Wie bereits im Bericht B 541 zum Beschluss vom 06.09.2012, § 2057, erläutert, eignet sich das Gelände hervorragend zum Spielen und Entdecken. Das Gelände stellt somit eine Ergänzung zum Schulhof da und macht eine kindgemäße Bewegungserfahrung möglich. Spielen mit Naturmaterialien, Natur entdecken und erkunden sollen hier im Vordergrund stehen. Damit das Gelände durch die Schule und das Kinderzentrum genutzt werden kann, wurden folgende Punkte festgelegt. - Die Beteiligten waren sich einig, dass nicht die ganze Fläche (Flur 5, Flurstück 466/1) für die Nutzung der beiden Einrichtungen geeignet ist, sondern nur ein Bereich von ca. 30m Tiefe. - Das Gelände muss aus Verkehrssicherheitsgründen zum Bach hin abgezäunt werden und zwar über die ganze Breite (ca. 56 m). Das Hochbauamt wird mit der Kostenschätzung der Zaunanlage beauftragt. - Das Gelände soll in die Liegenschaftsverwaltung des Stadtschulamts übertragen werden, da das Gelände vorzugsweise durch die Betreuung an der Schule genutzt werden soll. - Mit dem Verein Umweltlernen Frankfurt e.V. wird das Gelände naturnah hergerichtet. Kosten hierfür ca. 5.000 bis 8.000 €. - Das Gelände wird als naturnahes Spielgelände genutzt, anfallende Pflegearbeiten werden durch die Betreuung an der Schule, sowie Elternaktionstage durchgeführt. Hierzu wird ein Pflegevertrag mit der Betreuung an der Schule abgeschlossen. - Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Geländes liegt bei der Betreuung an der Schule (Hort und ESB). - Das Gelände steht auch für eventuelle Unterrichtszwecke der Schule zur Verfügung. - Geprüft wir zurzeit von Seiten des Kinderzentrums, ob bereits eine vorherige Nutzung des Geländes auf der Basis eines "Ausfluges" ohne Zaun möglich ist. Es ist beabsichtigt diese Maßnahmen aus dem Instandhaltungs- und Wartungskonto Außenflächen an Schulen zu finanzieren. Es ist geplant, das Gelände ab Herbst 2013 in die Verantwortung der Schule zu übergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 34/14Grundschule Harheimhier: Bau der ergänzenden Sport- und SpielflächeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. September 2011OAOA 64Grundschule Harheimhier: Bau der ergänzenden Sport- und SpielflächeAnregung
- 17. August 2012STST 1278Grundschule Harheim hier: Bau der ergänzenden Sport- und SpielflächeStellungnahme
- 18. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 288Grundschule Harheim hier: Bau der ergänzenden Sport-und SpielflächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab