Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die Nachhaltigkeit im Schulbau im Planungsrahmen für Grundschulen berücksichtigt wird. Es wird ein Planungsrahmen für Freiraum und Sport erstellt, um die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen für den Umbau und die Sanierung von Bestandsgebäuden zu verbessern. Ziel ist es, jedem Schulhof die Möglichkeit zu geben, ein 'Grünes Klassenzimmer' zu realisieren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ziel des Planungsrahmens für Grundschulen im Bestand ist es, qualitative und quantitative Rahmenbedingungen für den Umbau, die Erweiterung und Sanierung von Bestandsgebäuden zu schaffen.
Die qualitativen Rahmenbedingungen beinhalten gleichermaßen die Nachhaltigkeit bei der Gestaltung und Planung der Gebäude und der Ausstattung. Ergänzend zum Planungsrahmen für die räumlichen Qualitäten wird aktuell ein Planungsrahmen für Freiraum und Sport erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Ergänzung des M 79 aus 2021 ist daher nicht erforderlich.
Das Thema "Nachhaltiges Bauen" ist in den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2021 weitreichend aufgenommen. Diese Leitlinien dienen unter anderem als Grundlage im Schulbau.
Das Ziel des Magistrates, welches im Koalitionsvertrag 2021 zum Thema Nachhaltigkeit formuliert ist, wird dabei beachtet: "Jeder Schule soll Gelegenheit gegeben werden, in ihrem Schulhof ein "Grünes Klassenzimmer" zu realisieren."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021MM 79Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im BestandMagistratsvortrag
- 9. August 2021OFOF 76/9Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2021OMOM 709Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!Direktanregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 287Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab