edwieseTitel/Betreff: Leitlinie Wohnen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 283
Betreff:
Leitlinie Wohnen
Mit Beginn des Jahres 2008 sind die "Richtlinien des Landes Hessen über die Gewährung von Kostenzuschüssen zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld“ vom April 2002 außer Kraft getreten. Sie wurden ersetzt durch die "Richtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum“.
Aus diesem Grund wurde im Magistratsbericht B 633 vom 29.09.2008 erwähnt, dass sich für Mieter der Zugang zu den Fördermitteln eingeschränkt hat.
Obwohl die direkte Zugangsmöglichkeit zu den Fördermitteln nicht mehr besteht, ist eine Förderung für Mieter in Mietwohnungen grundsätzlich weiterhin möglich. Auch nach der alten Fördermöglichkeit wurde das Einverständnis der Vermieter vorausgesetzt. Jetzt wurde das Antragsverfahren dahingehend geändert, dass der Eigentümer von Mietwohnungen einen Antrag auf Modernisierungsförderung stellen muss.
Im Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 31.03.2008 ist eine Ausnahme formuliert. Im Wege der Einzelfallentscheidung wird auch eine Zuschussförderung für Umbauten in Mietwohnungen durch Mieter in Aussicht gestellt, wenn es sich insbesondere um private Vermieter handelt, denen Umbaumaßnahmen zu Gunsten ihres Mieters nicht zuzumuten sind und die Umbauten dringend erforderlich sind.
Eine erneute Änderung der Landesrichtlinien wird seitens des Magistrats zum jetzigen Zeitpunkt als nicht aussichtsreich beurteilt.
Der Magistrat erarbeitet derzeit ein neues städtisches Förderprogramm zur Modernisierung von Wohnraum, das auch die Förderung von Maßnahmen zur baulichen Veränderung für Menschen mit Behinderungen beinhalten soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2008BB 633Leitlinien WohnenMagistratsbericht
- 21. Oktober 2008OFOF 351/8edwieseFraktion: SPDTitel/Betreff: Leitlinien WohnenOrtsbeiratsantrag
- 23. Oktober 2008OAOA 757Leitlinien Wohnen Bericht des Magistrats vom 29.09.2008, B 633Anregung
- 11. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 283edwieseTitel/Betreff: Leitlinie WohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab