Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - .Wildes. Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282
Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2013OFOF 304/12Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - .Wildes. Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2013OMOM 2725Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindernDirektanregung
- 21. Februar 2014Sie sind hierSTST 282Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - .Wildes. Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindernStellungnahme
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1474Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab