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Freie Flächen auch für ältere Kinder und Jugendliche

Vorlagentyp: STMagistrat
96 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 280

Betreff: Freie Flächen auch für ältere Kinder und Jugendliche Im Ortsbezirk 2 befinden sich derzeit 25 Spielplätze für ältere Kinder (mit einer Altersklassifizierung bis 14 Jahren). Zusätzlich stehen den älteren Kindern und Jugendlichen folgende Bolzplätze zur Verfügung: Bolzplatz Am Schönhof Bolzplatz Rebstock Bolzplatz Im Biegwald Bolzplatz Gleisfeldpark (befindet sich im Ortsbezirk 1, grenzt aber unmittelbar an den Ortsbezirk 2 an) Derzeit ist geplant folgende Spielplätze für ältere Kinder auszubauen bzw. zu sanieren: Kinderspielplatz Hessenplatz: großer Spielplatz mit zusätzlichem Ausbau von Flächen für Streetball sowie als Treffpunkt bzw. Sitzplatz für Jugendliche (Baubeginn November 2018, voraussichtliche Fertigstellung März 2019) Kinderspielplatz Rebstock östl. Teil 2: Ausbau mit Spiel- und Kletteranlage Im Rahmen des Kunstrasenprogrammes der Stadt Frankfurt am Main soll auch die Sportanlage des VFR Bockenheim modernisiert werden. Hierzu sind die Planungen bereits im Gange. Auf der Sportanlage sollen neben dem Umbau des Tennengroßspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld - insbesondere für Kinder und Jugendliche - auch sogenannte Minispielfelder (Soccer-Courts) errichtet werden. Es wird angestrebt, dass die Ausschreibung und Vergabe im Frühjahr 2019 erfolgt, so dass die Maßnahme bis zum Herbst 2019 fertig gestellt werden kann. Im Ortsbezirk 2 gibt es aktuell 16 Schulen: 1 Gesamtschule mit Grundschulzweig, 6 Grundschulen, 1 Hauptschule, 5 weiterführende Schulen und 3 berufliche Schulen. Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss § 63 vom 22.05.2001 (M 58 vom 19.02.2001) können die Freiflächen an den Schulen während der Schul- und Ferienzeit an Werktagen und Wochenenden zum Spielen freigegeben werden. Diese Freigabe gilt bisher für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren. Darüberhinausgehende Nutzergruppen sind von diesem Stadtverordnetenbeschluss bisher nicht erfasst und würden einen neuen Stadtverordnetenbeschluss notwendig machen. Die individuelle Schulhofgestaltung sollte aus Sicht des Magistrats der einzelnen Schulgemeinde überlassen sein, da eine Identifizierung mit der Schule wichtig ist. Neben einer Grundsatzentscheidung zu der Schulhoföffnung müssen die Schulen und die Gegebenheiten individuell betrachtet werden. Dazu gehört u. a. auch die Nachbarschaft, da möglicherweise Konfliktlagen mit den umliegenden Anwohnern hervorgerufen werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2017OFOF 248/2Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. April 2017OMOM 1499Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheDirektanregung
  3. 31. Juli 2017STST 1353Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
  4. 15. Januar 2018STST 65Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
  5. 30. Juli 2018STST 1370Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
  6. 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 96 Wochen
    STST 280Freie Flächen auch für ältere Kinder und Jugendliche
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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