Freie Flächen auch für ältere Kinder und Jugendliche
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 248/2 vom 06.04.2017
Betreff: Freie Flächen auch für ältere Kinder und Jugendliche Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der dem Ortsbeirat vorliegenden "Aufstellung der Spielplätze im Ortsbezirk 2" Freiflächen und Schulhöfe im Ortsbezirk aufzulisten, die auch ältere Kinder und Jugendliche für Bewegung und Sport nutzen können, sowie darzulegen, inwieweit auch diese Flächen von einer Ausstattung etwa mit Bodenbelägen bei vorhandenen oder noch zu installierenden Basketballkörben, Tischtennisplatten, Fußballtoren oder Ähnliches profitieren können.
Begründung: Gerade für ältere Kinder und auch Jugendliche sind Orte wichtig, auf denen sie sich bewegen und auch Sport treiben können. So wird etwa der Schulhof der Franckeschule hierfür rege genutzt, in absehbarer Zeit aber infolge Sanierungsmaßnahmen in der Schule nicht mehr oder nur reduziert zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2017OFOF 248/2Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2017Sie sind hierOMOM 1499Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheDirektanregung
- 31. Juli 2017STST 1353Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
- 15. Januar 2018STST 65Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
- 30. Juli 2018STST 1370Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 280Freie Flächen auch für ältere Kinder und JugendlicheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats