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Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Schutz von Fußgängern in der Spatzengasse. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist und keine Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. Zudem wird der Vorschlag zur Aufstellung von Stahlabweisern angenommen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Parken auf Gehwegen ist, insofern es nicht explizit angeordnet wurde, verboten. Eine Verdeutlichung mittels Haltverbotsbeschilderung ist unzulässig. Aufgrund der vorhandenen Querschnitte können keine Parkmöglichkeiten in der Spatzengasse (weder auf dem Gehweg, noch auf der Fahrbahn) geschaffen werden. Der Anregung, Stahlabweiser aufzustellen, wird entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2020OFOF 1693/5Schutz für Fußgänger in der SpatzengasseOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 18. September 2020OMOM 6569Schutz für Fußgänger in der SpatzengasseDirektanregung
  3. 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 278Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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