Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Schutz von Fußgängern in der Spatzengasse. Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist und keine Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. Zudem wird der Vorschlag zur Aufstellung von Stahlabweisern angenommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Spatzengasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Scharfkantigen Splitt vom Spielplatz Spatzengasse entfernen25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz Spatzengasse zeitnah wieder zur Verfügung stellen21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Spatzengasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Parken auf Gehwegen ist, insofern es nicht explizit angeordnet wurde, verboten. Eine Verdeutlichung mittels Haltverbotsbeschilderung ist unzulässig. Aufgrund der vorhandenen Querschnitte können keine Parkmöglichkeiten in der Spatzengasse (weder auf dem Gehweg, noch auf der Fahrbahn) geschaffen werden. Der Anregung, Stahlabweiser aufzustellen, wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2020OFOF 1693/5Schutz für Fußgänger in der SpatzengasseOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. September 2020OMOM 6569Schutz für Fußgänger in der SpatzengasseDirektanregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 278Schutz für Fußgänger in der SpatzengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab