Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld"
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Im Hilgenfeld — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277
Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" wurde im Jahre 2001 gefasst. Mit der veränderten Wohnungsmarktsituation und dem Auslaufen von Flächenverfügbarkeiten für Wohnungsbau in aktuellen Neubaugebieten, soll das Verfahren wieder aktiv bearbeitet werden. Der Magistrat hat dazu am 17.01.2014 einen Beschluss gefasst. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens sind zunächst insbesondere Fragen zur Erschließung, zur Schallproblematik und den benötigten Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur und Landschaft zu klären. Ein Vorteil des Baugebiets ist die sehr gute Anbindung mit dem S-Bahnhaltepunkt und der zukünftig möglichen verlängerten Stadtbahnlinie an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Stadträumlich wird sich das Neubaugebiet nicht zuletzt durch die Haltestellen des ÖPNV auf den Frankfurter Berg bzw. nach Süden orientieren. Für den Frankfurter Berg kann dies zu einer Stärkung und Ergänzung von Wohnfolgeeinrichtungen wie Kindergärten, Nahversorgungsmärkten, Ärzten sowie verschiedenen anderen Dienstleistungen führen. Das vorhandene Quartier an der Homburger Landstraße, nördlich des S-Bahnhaltepunktes würde städtebaulich in das Siedlungsgefüge eingebunden. Es ist derzeit nicht vorgesehen, mit den Planungen über den Umgriff des Geltungsbereichs aus dem Jahr 2001 hinauszugehen. Sobald seitens des Magistrats neue planerische Überlegungen für das Gebiet existieren, wird der Ortsbeirat frühzeitig eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2013OFOF 537/10Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung .Im Hilgenfeld.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2013OMOM 2694Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“Direktanregung
- 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 277Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab