Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Radwegeverbindung an der Rhönstraße über die Habsburgerallee baulich mit Pollern abzusichern, um verkehrswidriges Wenden und Abbiegen von Kfz zu verhindern. Die Maßnahme soll im 4. Quartal 2022 umgesetzt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Bereich mit Pollern baulich absichern. Die Maßnahme wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2021OFOF 125/4Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Ortsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2022OMOM 1428Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Direktanregung
- 30. Mai 2022STST 1266Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Stellungnahme
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 2777Radwegeverbindung Rhönstraße über Habsburgerallee: Verkehrswidriges Wenden bzw. Abbiegen von Kfz verhindern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab