Öffnung des Schulhofes der Elisabethenschule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Öffnung des Schulhofes der Elisabethenschule. Derzeit sind Container auf dem Schulgelände in Nutzung, deren Abbau und die anschließende Neugestaltung des Schulhofes noch nicht terminiert sind. Die Öffnung des Schulhofes wird erst nach dem Rückbau der Container und der Realisierung eines Bolzplatzes möglich sein.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Container im Holzhausenpark zur Sanierung der Elisabethenschule sind inzwischen abgebaut worden. Diese Fläche wird gärtnerisch wiederhergestellt und dem Holzhausenpark zugeordnet.
Es stehen weiterhin drei Containeranlagen auf dem Schulgelände der Elisabethenschule, die in Nutzung der Elisabethen- und auch der Fürstenbergerschule sind. Dazu, wann die Containeranlagen abgebaut werden und damit eine Schulhofneugestaltung erfolgen kann, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Auch die vereinbarte Öffnung des Schulhofs wäre erst möglich, wenn die Container rückgebaut und der im Schulhof geplante Bolzplatz realisiert ist. Es ist vereinbart, dass der Bolzplatz dann an den Wochenenden und nach Schulschluss nach den mit dem Ortsbeirat und den Schulleitungen noch zu erarbeitenden Regelungen genutzt werden kann, um den Holzhausenpark zu entlasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2022OFOF 272/3Öffnung des Schulhofes der ElisabethenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2022OMOM 2524Öffnung des Schulhofes der ElisabethenschuleDirektanregung
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 2737Öffnung des Schulhofes der ElisabethenschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab