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Öffnung des Schulhofes der Elisabethenschule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Neugestaltung des Schulhofes der Elisabethenschule nach der Sanierung auszurichten. Dies geschieht im Rahmen der Containerstellung im Holzhausenpark. Das erwartete Ergebnis ist eine Öffnung des Schulhofes zum Holzhausenpark hin.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Im Rahmen der Containerstellung im Bereich des Holzhausenparks für die Sanierung der Elisabethenschule wurde vereinbart, dass der Schulhof im Gegenzug nach Ende der Sanierung zum Holzhausenpark hin geöffnet wird.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nun entsprechend die Neugestaltung daraufhin auszurichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2022OFOF 272/3Öffnung des Schulhofes der ElisabethenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Juli 2022Sie sind hier
    OMOM 2524Öffnung des Schulhofes der Elisabethenschule
    Direktanregung
  3. 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 2737Öffnung des Schulhofes der ElisabethenschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33

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