Installation von Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 vereinfachen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Installation von Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 vereinfacht, indem er die baugenehmigungsfreien Bedingungen gemäß der Hessischen Bauordnung erläutert. Zudem wird betont, dass eine Anpassung der Vorgartensatzung nicht notwendig ist und dass Unterstützung bei der Umsetzung erhaltungsrechtlicher Vorgaben angeboten wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Nach der Anlage zu § 63 Hessische Bauordnung (HBO) sind Wärmepumpen und Fotovoltaikanlagen in den folgenden Konstellationen baugenehmigungsfrei: - verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen bis insgesamt 350 kW Feuerungswärmeleistung - elektrisch betriebene Wärmepumpen bis 1.000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung - Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern. Für Wärmepumpen, welche die aufgeführten Leistungen überschreiten, bzw. für Solaranlagen auf Hochhäusern sind Bauanträge zu stellen. Zu
- Eine Anpassung der Vorgartensatzung ist nicht geplant und aus Sicht des Magistrats auch nicht erforderlich. Wenn Wärmepumpen nur im Bereich des Vorgartens platziert werden können, werden im Rahmen der Ermessensabwägung entsprechende Abweichungsentscheidungen geprüft und erteilt. Zu 3.: Solaranlagen (z.B. Fotovoltaikelemente) anzubringen oder zu errichten, unterliegt in städtebaulichen Erhaltungssatzungsgebieten der Genehmigungspflicht nach § 172 des Baugesetzbuches. Solaranlagen sind sinnvoll und förderwürdig. Dabei entsteht die geringste Beeinträchtigung des Ortsbilds regelmäßig bei Anlagen, die von der Straßenseite nicht einsehbar sind. Sollte das nicht sinnvoll sein (z.B. aufgrund der Sonnenorientierung), ist darauf zu achten, dass für Fassaden- und Dachanlagen die Farbigkeit und die Kontur möglichst wenig beeinflusst wird. Das geschieht am ehesten durch eine Integration der Anlagenelemente in die Fassaden- bzw. die Dachebene. Aufgeständerte Lösungen sowohl bei Flachdächern wie bei geneigten Dächern scheiden regelmäßig aus, weil die ursprüngliche Dachgestaltung nachteilig verändert wird. Der flächige Einsatz von integrierten Elementen im Dach ist denkbar, sollte jedoch die ursprüngliche Dachform respektieren. im Rahmen von Bauberatungen bietet der Magistrat an, Eigentümer/innen bei der Suche nach erhaltungssatzungskonformen Lösungen zu unterstützen. Der Magistrat wird auf www.bauaufsicht-frankfurt.de in Kürze zwei Flyer veröffentlichen, die sowohl zu Wärmepumpen als auch zu Solaranlagen die maßgeblichen rechtlichen Fragen beantworten und das eventuell erforderliche Verfahren erläutern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2022OFOF 307/10Installation von Wärmepumpen vereinfachenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2022OMOM 2041Installation von Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 vereinfachenDirektanregung
- 21. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2628Installation von Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 vereinfachenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab