Neuer Name für die KAV: Migrantenparlament
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag der KAV zur Umbenennung in "Migrantenparlament" begrüßt, sieht jedoch aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit zur Zustimmung. Die Begriffe der Hessischen Gemeindeordnung und die damit verbundenen Kompetenzen der Gremien stehen dem entgegen. Der Magistrat unterstützt jedoch die Absicht, die Attraktivität des Gremiums zu erhöhen und die Wahlbeteiligung zu steigern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt das Bemühen der KAV, die Arbeit dieses wichtigen Organs der Kommunalpolitik noch bekannter und verständlicher zu machen. Der Vorschlag zur Umbenennung der KAV in "Migrantenparlament" reiht sich ein in vielfältige Aktivitäten, konstruktive Debattenbeiträge und Vorschläge. Dennoch sieht sich der Magistrat aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, der Anregung zuzustimmen.
Zunächst ist festzustellen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einrichtung von Ausländerbeiräten (§§ 84-88) die Begriffe "Ausländerbeirat" und "ausländische Einwohner" verwenden. Die Wählbarkeit (passiv/aktiv) zu den Ausländerbeiräten (vgl. § 86 HGO) orientiert sich am Begriff "ausländische Einwohner", da das Wahlrecht selbst nach den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) folgt und insofern der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielt. Eine juristische Definition des Begriffs "Migrant" existiert hingegen nicht.
Hinzu kommt, dass durch die Einführung des Begriffs "Parlament" im Zusammenhang mit der KAV der Eindruck (und auch die Erwartung) entstehen könnte, mit Kompetenzen ausgestattet zu sein, welche nicht bestehen. Innerhalb der Bundesrepublik haben einzig der Bundestag, der Bundesrat (als zweite Kammer des Bundestages) sowie die Landtage der jeweiligen Länder die Parlamentsfunktion inne. Auch wenn umgangssprachlich der Begriff des Parlaments beispielsweise für Stadtverordnetenversammlungen und- oder Kreistage verwendet wird, so handelt es sich dennoch nicht um Parlamente, weil ihnen eine Gesetzgebungskompetenz fehlt. Die Ausländerbeiräte sind den Ortsbeiräten gleichgestellt.
Die KAV als "Parlament" zu bezeichnen, würde insofern in Relation zur Stadtverordnetenversammlung - als oberstem Organ der Stadt Frankfurt am Main - die tatsächlichen Funktionen der jeweiligen Organe nicht widerspiegeln.
Die mit der Umbenennung verbundene Absicht, die Attraktivität des Gremiums zu erhöhen und auch eine höhere Wahlbeteiligung zu befördern, begrüßt der Magistrat ausdrücklich. Darüber hinaus ist es wichtig, mit einem kommunalen Wahlrecht für alle die Partizipationsmöglichkeiten zu erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2018KK 100Neuer Name für die KAV: MigrantenparlamentKAV-Anregung
- 19. April 2022STST 902Neuer Name für die KAV: MigrantenparlamentStellungnahme
- 11. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 222 WochenSTST 2615Neuer Name für die KAV:MigrantenparlamentStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab