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Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des…

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Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
182 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Planung eines Schulschwimmbeckens im Bereich des neuen Schulzentrums abgelehnt, da der Bedarf nicht im ursprünglichen Beteiligungsprozess festgestellt wurde und die Flächenressourcen sehr begrenzt sind. Stattdessen wird die Möglichkeit einer Errichtung in der Bildungsregion Nord am Standort Talstraße geprüft.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Planungsphase Null für das Gymnasium Nord am Standort "Nordwestlich auf der Steinern Straße" (B-Plan 923) hat als breit angelegter Beteiligungsprozess in der Zeit vom September 2018 bis Mai 2019 stattgefunden. Der Bedarf eines Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken war nicht Gegenstand des Prozesses. Im Ergebnisbericht der Entwicklungsplanung für das Gymnasium Nord, der die Grundlage für die Bauplanung des neuen Schulstandorts darstellt, ist die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens daher nicht enthalten.

Die Prüfung im Rahmen der Vorplanung hat zudem ergeben, dass sich auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück das vorgesehene Raumprogramm für das Gymnasium Nord samt Freiflächen kaum abbilden lässt, so dass bereits ein Kleinspielfeld außerhalb des Grundstücks nachgewiesen werden muss. Zur vorgesehenen Grundstücksfläche für Grundschule und Kita ist festzustellen, dass von der bereitgestellten Fläche aufgrund eines zu erhaltenden Baum- und Strauchsaums entlang der Ortsrandstraßen nur ca. 75 % effektiv nutzbar sein werden. Flächen für Stellplätze werden für beide Schulen in Form einer Tiefgarage abgebildet, da Flächen außerhalb am Standort nicht verfügbar sind. Im Planungsgebiet "Nordwestlich auf der Steinern Straße" bestehen damit sehr knappe Flächenressourcen. Insofern würde ein Schwimmbad zur Reduzierung der Flächen für Wohnungsbau führen.

Dessen ungeachtet prüft der Magistrat die Errichtung eines Schulschwimmbeckens in der Bildungsregion Nord am Standort Talstraße.

Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass es aktuelle Planungen gibt, eine Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach zu errichten. Dies würde einen großen Bedarf an Wasserfläche u. a. für Schulen decken können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2019BB 194Sanierung der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule und gleichzeitiger Bau eines Schulschwimmbeckens im gleichen GebäudeMagistratsbericht
  2. 25. Mai 2019OFOF 212/15Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 „Nordwestlich Auf der Steinern Straße“Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Juni 2019OAOA 414Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, BAnregung
  4. 26. Februar 2021STST 509Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/ Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeStellungnahme
  5. 11. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 182 Wochen
    STST 2607Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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