Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Digitalisierung der Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: STMagistrat
94 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Digitalisierung der Frankfurter Schulen, insbesondere der Bereitstellung von WLAN und Internetanschlüssen. Es wird erläutert, dass die Nutzung von T@school-Anschlüssen aufgrund technischer und rechtlicher Herausforderungen nicht vorgesehen ist. Stattdessen wird auf die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Ausstattung der Schulen mit städtischem WLAN verwiesen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Telekom@School-Anschluss dauerhaft für alle Frankfurter Schulen

Alle Schulen, in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt, verfügen bereits seit vielen Jahren über Internetzugänge, die durch die städtische Infrastruktur bereitgestellt und betrieben werden. Bereits über den verabschiedeten integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 (M 93), Maßnahme M402, wurde dazu der weitere Ausbau zur breitbandigen Anbindung aller Schulen bis 2020 beschlossen.

Generell ist die Möglichkeit zur Nutzung von VDSL-Anschlüssen über T@school an den Frankfurter Schulen, in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt, aus folgenden Gründen nicht vorgesehen:

- In der Vergangenheit gab es mit diesen Anschlüssen wiederholt Probleme, u.a. Haftungsfragen. Daher wurden diese in gemeinsamer Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, der Dienst- und Fachaufsicht der Schulen, auf ein unbedingt notwendiges Minimum für die Schulen reduziert. Derzeit ist eine abschließende rechtliche Klärung zum Vertragskonstrukt von T@school noch ausstehend.

- Nach dem Hessischen Schulgesetz (HSchG) ist der Schulträger verpflichtet, u.a. den Betrieb/Support zur gewährleisten. Dies ist für die einzelnen dezentralen T@Schoolanschlüssen konzeptionell, aufgrund von sehr hohen Zusatzaufwänden für dezentral betriebene Netzwerke und Infrastruktur, nicht vorgesehen und mit den verfügbaren Ressourcen nicht umsetzbar. Der Schulträger kann daher die gesetzliche Verpflichtung, neben der Einrichtung auch den Betrieb und den Support für solche Anschlüsse zu gewährleisten, nicht erfüllen.

- Es gibt derzeit keinerlei technische Möglichkeit des Schulträgers, weitere gesetzliche Vorgaben, über das HSchG hinaus einzuhalten bzw. umzusetzen. Z.B. Websperren auf Sperranordnungen am jeweiligen Anschluss vorzunehmen (TMG § 7) oder Jugendschutzfilter einzusetzen.

- Nur ein T@schoolanschluss bedeutet noch keine Nutzungsmöglichkeit innerhalb einer Schule/Liegenschaft. Ein geschalteter T@schoolanschluss wird am Hausübergabepunkt (üblicherweise im Kellergeschoss) bereitgestellt. An diesen wird eine sog. "Digitalisierungbox" der Telekom angeschlossen. Alle an diesem Anschluss zu betreibenden IT-Geräte müssen mit dieser "Digitalisierungsbox" verbunden werden. Nur zum kleinen Teil kann dies physikalisch zu den nahegelegenen Räumen über die direkte Netzwerk-Kupferverkabelung eines in der Nähe befindlichen Etagen/Stockwerksverteiler erfolgen. Alle anderen Räume im Gebäude und der Liegenschaft können nur über die Kombination von aktiver Netzwerkinfrastruktur (Switche, Firewalls, LWL-Umsetzer etc.) und passiver Gebäudeverkabelung (Kupfer und Glasfaser) erreicht werden. Die passive Gebäudeverkabelung reicht in Quantität nicht aus, um parallel Geräte im "T@school-Netz" und andere Geräte im "pädagogischen Netz" zu betreiben. Zum anderen ist es sehr aufwendig, die zusätzliche Nutzung über aktive Komponenten bereitzustellen.

Aus den aufgeführten Gründen kann auf Einzelfallprüfungen des Staatlichen Schulamtes, als Dienst- und Fachaufsicht der Schulen, sowie auf zugehörige Nutzungsbeschränkungen für T@schoolanschlüsse nicht verzichtet werden.

  1. pädagogische Begründung für WLAN

Im April 2019 wurde an 14 Frankfurter Pilotschulen WLAN, auf Basis zentral gemanagter Netzwerkinfrastrukturen der Stadt Frankfurt, auf Beschluss der STVV vom 31.01.2019 (M230) eingeführt. Am 02.07.2020 wurde durch die STVV beschlossen (M 78), alle Frankfurter Schulen unter Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes mit einem städtischen WLAN auszustatten. Eine "pädagogische Begründung" der Schulen zum Erhalt des städtischen WLAN ist aufgrund dieser Beschlüsse beim Schulträger nicht erforderlich.

Es ist auch keine "pädagogische Begründung" zum Erhalt von schnellem Internet erforderlich. Dies wurde bereits mit dem verabschiedeten integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 (M 93) mit der Maßnahme M402 beschlossen.

Ggf. steht die Anfrage des Ortsbeirates 3 zu einer "pädagogische Begründung" im Zusammenhang mit den Beantragungen des DigitalPakts. Diese Anforderungen bestehen nicht seitens des Schulträgers, sondern durch die Förderrichtlinie zum DigitalPakt, die von Bund und Land verpflichtend vorgegeben ist. Grundlage jeglicher über den DigitalPakt zu finanzierenden IT-Ausstattung sind die Medienkonzepte der Schulen. Die Basis dazu bilden sogenannte pädagogisch-technische Einsatzkonzepte.

Tz 10.04 der Förderrichtlinie "zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024" besagt:

"Dem Antrag ist darüber hinaus ein Medienbildungskonzept der Schule beizufügen, das die folgenden Angaben enthalten und im Fall der öffentlichen Schulträger außerdem mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt sein muss:

a) eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,

b) ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie

c) eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Dem Antrag eines öffentlichen Schulträgers muss eine Bestätigung des Staatlichen Schulamtes dafür beigefügt sein, dass die Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, hinsichtlich der in Buchst. b und c genannten Voraussetzungen auf das Medienkonzept abgestimmt ist."

  1. Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen"

Die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" wird die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen nicht beschleunigen.

Die Fördermittel, und damit die Umsetzung des Digitalpakt, sind bis zum 31.12.2024 zu verwenden. Alle dazu erforderlichen Anträge, abgestimmt mit Schulen und Staatlichem Schulamt, waren bis zum 31.01.2021 einzureichen. Die Maßnahmen basieren auf bereits erstellten Konzepten und definierten Hardwarewarenkörben. Beispielsweise das städtische WLAN für Frankfurter Schulen oder das "IT-Ausstattungskonzept im pädagogischen Bereich (M404)", welches unter Beteiligung von Schulen, dem Medienzentrum Frankfurt e.V., dem Dezernat Medien der Hess. Lehrkräfteakademie, der Fachberatung Medienbildung, des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes erarbeitet wurde. Für sämtliche förderfähige Maßnahmen ist der Schulträger verpflichtet, den Support zu gewährleisten. Dies ist in allen vorhandenen Konzepten berücksichtigt.

  1. Zulässigkeit von Eigeninitiativen zwecks Anschaffung von WLAN-Routern

Die Ausstattung der Schulen mit WLAN, beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 (M 78), erfolgt nach einem von den Ämtern 16 und 40 gemeinsam entwickelten Konzept. Ein Betrieb von schulseitig beschafften aktiven Netzkomponenten (Router, Switches, Hubs oder WLAN-Accesspoints) innerhalb des pädagogischen Netzes ist aus Gründen der IT-Sicherheit und der Betriebsverantwortung durch das Amt 16 untersagt.

Darüber hinaus werden alle Schulen in Frankfurt bis zum Ende des Jahres 2022 mit WLAN ausgestattet sein.

  1. Schülerlaptops ohne Betriebssystem/ Einrichtung

Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte sollte mit den Schülerlaptops schnellstens die Möglichkeit gegeben werden, bei einer geteilten Präsenz am Unterricht von zuhause aus teilnehmen zu können.

Die beschafften Notebooks waren werkseitig mit dem Betriebssystem Windows 10 vorinstalliert und lizenziert, gleichzusetzen mit einem Gerät aus dem regulären Handel. Für die Notebooks besteht ein 5-jähriger Vorortservice des Herstellers bei Hardwaredefekten.

Damit erhielten bisher benachteiligte Schülerinnen und Schülern ohne mobile Endgeräte die gleichen Voraussetzungen für ihre häusliche Umgebung wie die Schülerinnen und Schülern, die bereits über private Endgeräte verfügen.

Zwischenzeitlich wurde ein Supportkonzept erstellt, in dem diese Geräte sowohl an der Schule im pädagogischen Netz betrieben als auch im HomeSchooling Verwendung finden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2021OFOF 1044/3Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2021OMOM 7144Digitalisierung der Frankfurter SchulenDirektanregung
  3. 4. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 Wochen
    STST 2596Digitalisierung der Frankfurter Schulen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen