Digitalisierung der Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Digitalisierung der Frankfurter Schulen zu ergreifen, insbesondere durch die Bereitstellung von DSL-Zugängen und WLAN. Dies soll die Unterrichtsqualität verbessern und die Kommunikationsfähigkeit der Schulen in herausfordernden Zeiten sicherstellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Telekom@School-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schulen seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurden. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sogenannte "pädagogische Begründung" schreiben und beim Stadtschulamt einreichen müssen und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel gebeten, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen; 2. ob die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Stadtschulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen und an die Einzelschule angepasste pädagogische Aspekte zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Erhöhung von Unterrichtsqualität dienen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten; 3. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Sponsoren etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -Cubes unter Nutzung stadteigener schulischer Infrastruktur (LAN-Kabel, Strom) zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung bzw. Abschaffung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften gebeten; 4. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schülerlaptops prinzipiell ohne Office-Paket, Lernsoftware sowie sonstigen Programmen ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler verantwortlich waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist.
Begründung
Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2021OFOF 1044/3Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7144Digitalisierung der Frankfurter SchulenDirektanregung
- 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 2596Digitalisierung der Frankfurter SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1