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Digitalisierung der Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
94 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Digitalisierung der Frankfurter Schulen zu ergreifen, insbesondere durch die Bereitstellung von DSL-Zugängen und WLAN. Dies soll die Unterrichtsqualität verbessern und die Kommunikationsfähigkeit der Schulen in herausfordernden Zeiten sicherstellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Stadtschulamt anzuweisen, alle Schulen der Stadt auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Telekom@School-Anschlusses hinzuweisen, um den Schulen schnellstmöglich einen DSL-Zugang zu ermöglichen. Sichergestellt werden sollte dabei, dass vom Stadtschulamt keinerlei Nutzungsbeschränkungen verfügt werden und der Anschluss auch dann noch Bestand haben darf, wenn die Schulen seitens der Stadt mit WLAN ausgestattet wurden. Zur Verfahrensvereinfachung verzichtet die Stadt darauf, beim Staatlichen Schulamt eine Einzelfallprüfung in Form einer schulfachlichen Stellungnahme zu erbitten. Des Weiteren werden die für die jeweiligen Schulen zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter angewiesen, die Zustimmung durch Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular der Telekom unverzüglich zu erteilen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und auf welcher Grundlage die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet bisher tatsächlich eine sogenannte "pädagogische Begründung" schreiben und beim Stadtschulamt einreichen müssen und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel gebeten, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen; 2. ob die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Stadtschulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen und an die Einzelschule angepasste pädagogische Aspekte zu berücksichtigen, die der Sicherstellung und Erhöhung von Unterrichtsqualität dienen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten; 3. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Sponsoren etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -Cubes unter Nutzung stadteigener schulischer Infrastruktur (LAN-Kabel, Strom) zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung bzw. Abschaffung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften gebeten; 4. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schülerlaptops prinzipiell ohne Office-Paket, Lernsoftware sowie sonstigen Programmen ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler verantwortlich waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist.

Begründung

Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt. Vor allem ein WLAN-Zugang ist unverzichtbare Grundlage für die Durchführung qualitativ hochwertigen Unterrichts und die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit in den Einzelschulen gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2021OFOF 1044/3Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7144Digitalisierung der Frankfurter Schulen
    Direktanregung
  3. 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 2596Digitalisierung der Frankfurter SchulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 4 · 09.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 02.12.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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