Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße geprüft und schlägt vor, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen, da keine Abbiegespuren vorhanden sind. Zudem wird eine bauliche Trennung abgelehnt, um Überholmanöver zu vermeiden und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
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Habelstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 831.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 3827.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Habelstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- An der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße besteht eine klassische Rechts-vor-Links Situation innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier sind keine Abbiegespuren vorgesehen, weder für den Radverkehr noch für KFZ. Gemäß den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) empfiehlt es sich hier, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Zudem sind in Tempo 30-Zonen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht zulässig. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage sieht der Magistrat von einer Roteinfärbung in diesem Bereich ab. Zu
- Die Fahrbahn ist im Einmündungsbereich der Habelstraße breiter als im weiteren Verlauf der Titusstraße. Allerdings ist der Bereich nicht in einer Weise dimensioniert, die zu Überholmanövern einlädt. Der Magistrat hat sich daher gegen eine bauliche Trennung entschieden. Zu
- Der vorhandene Fußgängerüberweg ist deutlich für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar und verfügt über eine Mittelinsel, die die Fahrbahn künstlich verengt und damit zu einer reduzierten Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs führt. Zudem bietet die Mittelinsel einen zusätzlichen Schutz für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder und ältere Personen, da sie hier die Möglichkeit haben, kurz inne zu halten und ihre Aufmerksamkeit auf den Verkehr aus der Gegenrichtung zu lenken. Eine Fahrbahnerhöhung - insbesondere am Fußgängerüberweg - lehnt der Magistrat ab, da der Übergang vom abgesenkten Gehweg zum dann ebenfalls erhöhten Fußgängerüberweg nicht mehr barrierefrei wäre und körperlich eingeschränkte Personen beeinträchtigen würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 182/8Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 7. Juli 2022OMOM 2503Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhenDirektanregung
- 4. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2589Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab