Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur signaltechnischen Berücksichtigung des direkten Linksabbiegens mit dem Rad zum Höchster Bahnhof abgelehnt. Die bestehende Radwegführung wird als ausreichend erachtet, und eine Umrüstung wird als unverhältnismäßig angesehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das direkte Linksabbiegen in Richtung Höchster Bahnhof ist derzeit signaltechnisch allein für Linienbusse berücksichtigt, welche hierfür ein eigenes Signal auf der Mittelinsel im südlichen Knotenpunkts-Bereich haben. Eine signal- und bautechnische Umrüstung zugunsten des Radverkehrs vor dem geplanten Umbau im Zuge der Regionaltangente West ist nicht verhältnismäßig. Der vorhandene bauliche Radweg im Anschluss an die Unterführung ist gut erkennbar und beschildert. Zudem zeigt der vorhandene Wegweiser dem Radverkehr die indirekte Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Bahnhof an, welche über die nachfolgenden Radfurten zwischen den Verkehrsinseln erreicht wird. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, indirekt links abzubiegen, nicht nur, wenn kein legales direktes Angebot existiert. Der Magistrat hält die bestehende Führung für ausreichend und kann der Anregung aus vorgenannten Gründen nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2020OFOF 1352/6Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster BahnhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6474Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster BahnhofDirektanregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 257Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab