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Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 247

Betreff: Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202 Bei dem Wohngebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202 handelt es sich um ein in privatem Eigentum (Wohnungseigentümergemeinschaft) stehendes Objekt. Der Magistrat kann nur insoweit auf die Eigentümer einwirken, wie öffentlich-rechtliche Vorschriften dies zulassen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirats wie folgt: zu Nr. 1 - 3: Der Magistrat hat weder Kenntnis darüber, ob die Nutzung der einzelnen Wohnungen durch Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder Untermieter/-innen erfolgt, noch darüber, inwieweit die einzelnen Eigentümer/-innen Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft entrichten. Dem Magistrat liegen keine Hinweise auf Überbelegung von Wohnungen in diesem Wohnhaus vor. zu Nr. 4, 7, 8: Die Beschädigung einzelner Fassaden-Verkleidungsplatten stellt zwar - wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 01.08.2011, ST 860 dem Ortsbeirat mitgeteilt hat - einen ästhetischen Makel dar, beeinträchtigt die wohnliche Nutzung des Gebäudes jedoch nicht erheblich. Maßnahmen der Wohnungsaufsicht nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz sind daher nicht angezeigt. Ob und ggf. wann eine Reparatur erfolgen wird, liegt im Ermessen der Eigentümergemeinschaft. Gleiches gilt für die Fragen nach einer verschließbaren Einfriedung des Mülltonnenstandplatzes bei Hausnummer 202 (für Hausnummer 200 besteht ein solcher bereits) sowie für die Art der gärtnerischen Anlage des Grundstücks. Hierzu bestehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die den Magistrat zu Maßnahmen legitimieren würden. zu Nr. 5: Der Magistrat hat das Anliegen des Ortsbeirats an die Hausverwaltung kommuniziert. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat die Antwort zur Kenntnis geben, sobald diese vorliegt. zu Nr. 6: Das Volumen der vor Ort befindlichen kommunalen Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall sowie für Papier und Kartonagen ist auskömmlich. Zu Nr. 9: Die Sperrmüllentsorgung erfolgt für die Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 derzeit über eine reguläre Anmeldung eines Sperrmülltermins durch die Wohnungseigentümer/-innen oder Mieter/-innen beim Callcenter des vom Magistrat für die Durchführung der städtischen Müllentsorgung beauftragten Dienstleisters, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Der Sperrmüll soll frühestens am Nachmittag des Vortages vor dem festgelegten Abfuhrtag hinausgestellt werden. Das Problem "wilder" Sperrmüllablagerungen auf diesen Liegenschaften ist dem Magistrat bekannt. Schon häufiger - zuletzt im Herbst 2014 - wurden dort größere Mengen Sperrmüll durch die FES eingesammelt und entsorgt. Unter besonderen Voraussetzungen bietet die FES für ausgewählte Liegenschaften 13 feste Termine im Jahr für eine Sperrmüll-Straßensammlung an. Dieses System der sog. "Siedlungsabfuhr" hat sich an anderen Stellen sehr bewährt. Die FES wird mit dem Eigentümerbeirat Kontakt aufnehmen, ob im vorliegenden Falle die Voraussetzungen geschaffen werden können, um die Liegenschaften an die Sperrmüllsammlung in dieser Form anzuschließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2014OFOF 535/8Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. November 2014VV 1166Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202Anfrage
  3. 16. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 247Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200 - 202
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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