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Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sachstand zu der Versorgungssituation im Schulbezirk Grundschule Kalbach. Das Stadtschulamt rechnet bei der Bedarfsermittlung mit der Anzahl vorhandener Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder. Dieser wird die Anzahl der im Einwohnermeldewesen gemeldeten Kinder in den jeweiligen Regionen gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich der Versorgungsgrad. Die Bedarfsberechnungen für die Schul-und Planungsbezirke werden auf der Grundlage der Kinderzahlen des Bürgeramts Statistik und Wahlen generiert. Hierbei handelt es sich um eine Sonderauswertung zum Stichtag 31.12. eines jeweiligen Jahres. Die Ergebnisse der Sonderauswertung stehen dem Stadtschulamt derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Planung für den Hortbereich beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Angebot in Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten ist (§ 2411 SBG VIII.KJHG). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder weder nach dem SGB VIII noch nach dem hessischen Landesrecht (Hessisches Kinder-und Jugendhilfegesetz- HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarerer Rechtsanspruch auf einen Hortplatz oder einen schulischen Betreuungsplatz. Ziel ist es den Bedarf Frankfurter Familien an Plätzen in der Schulkindbetreuung in Horteinrichtungen oder in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der jeweiligen Grundschule zu entsprechen. Im Schulbezirk Grundschule Kalbach ist die Situation derzeit wie folgt: Die Versorgungssituation im Schulbezirk der Grundschule Kalbach im Bereich der Schulkindbetreuung wurde zum Schuljahr 2019/2020 durch eine Erweiterung der Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Grundschule Kalbach um insgesamt 48 Plätze auf 100 Plätze erhöht. Im Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad stehen aktuell 84 Betreuungsplätze in 4 Gruppen zur Verfügung, davon 20 Plätze für Hortkinder. Im Kinderzentrum Im Hain stehen 42 Plätze für Schulkinder zur Verfügung. Die Grundschule Kalbach nimmt am Landesprogramm Ganztagsschule (Profil 1) teil. Hier finden Schulkinder Angebote, über das Platzangebot in Horten und Erweiterter Schulischen Betreuung hinaus, an der Schule selbst. Schule und Träger haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich innerhalb des Ganztagsschulprogramms des Landes Hessen für Profil 2 oder Profil 3 zu bewerben oder den Pakt für den Nachmittag umzusetzen. Alle genannten Programme ermöglichen die Weiterentwicklung und den Ausbau der Ganztagsangebote für mehr Kinder. Mit der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag und den entsprechenden Ressourcen, die vom Hessischen Kultusministerium, der Stadt Frankfurt, der Schule und dem Träger für die Ganztagsschulentwicklung zur Verfügung gestellt werden, könnte im Planungsbezirk eine Betreuungsgarantie für Kinder der Grundschule Kalbach erreicht werden. Neben dem Angebot an der Schule und in Horten ist das Betreuungssegment der Kindertagespflege als ein qualitativ anspruchsvolles Angebot mit qualifiziertem Personal, das in einem familiären Rahmen stattfindet und individuell auf den Bedarf der Eltern und der Kinder abgestimmt werden kann, als Betreuungsoption zu werten. Bei Interesse können die Familien ihr Kind für die Kindertagespflege über den zuständigen Fachdienst der Kindertagespflege vormerken. Durch die Erweiterung aller vorhandenen Betreuungskapazitäten können alle Grundschulkinder, die einen Bedarf nach einem verlässlichen Betreuungsangebot am Nachmittag haben, einen Betreuungsplatz im Grundschulbezirk Kalbach erhalten.