Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Einrichtung von Jugendbeauftragten, um die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser zu vertreten. Dies erfordert eine stadtweite Lösung und die Schaffung einer eigenen Geschäftsstelle. Ziel ist es, eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Jugendliche zu schaffen und ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu fördern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich erachtet der Magistrat die Einrichtung von Jugendbeauftragten als sinnvoll. Hier teilt er die Einschätzung des Ortsbeirates, dass sich die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen unterscheiden und eigene Ansprechpartner:innen von Relevanz sind.
Direkte Ansprechpartner:innen für Jugendliche im Sozialraum, die sich ihrer Anliegen annehmen, bei Bedarfen und Problemen unterstützen sowie über Kenntnisse hinsichtlich verschiedener Beteiligungsmöglichkeiten verfügen, sind zu befürworten.
Gleichzeitig bedarf es hierfür eine stadtweite Lösung für alle jungen Menschen in Frankfurt. Zu bedenken ist außerdem, dass zu diesem Zweck eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet werden müsste.
Seit 2019 erarbeitet die Planungsgruppe aus Vertreter:innen des Frankfurter Jugendrings (FJR) und des StadtschülerInnenrats Frankfurt am Main (SSR) ein Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung in den Planungs- und Entscheidungsprozessen der Stadt Frankfurt am Main. Das dem Magistrat zuletzt vorliegende Entwurfskonzept sieht neben der Einrichtung eines Jugendparlaments auch Vorschläge für offene, informelle und projektbezogene Beteiligungsformate vor. In dem Zusammenhang sind Interessensvertretungen im Sozialraum für Jugendliche mitgedacht.
Das Amt der Kinderbeauftragten besteht seit 1994. 2020 gab es 47 Kinderbeauftragte, die gegenwärtig eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 205,00 € erhalten. Die Geschäftsstelle ist im Kinderbüro angesiedelt und übernimmt als ständige Ansprechpartnerin u.a. die Unterstützung der Kinderbeauftragten bei ihrer Arbeit, bietet Fortbildungen/ Workshops an und veranstaltet regelmäßige Treffen. Bei den Kinderbeauftragten handelt es sich insofern um ein etabliertes stadtweites Ehrenamt und eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Kinder bis 14 Jahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022OFOF 146/15Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2022OAOA 195Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenAnregung
- 24. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2457Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenStellungnahme
- 29. Dezember 2022OFOF 204/15Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 (zur ST 2457)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2023OMOM 3396Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Direktanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1172Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab