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Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen

Vorlagentyp: OFCDU
57 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einführung des Ehrenamts "Jugendbeauftragte" vor, um den Belangen von Jugendlichen in Nieder-Eschbach eine stärkere Stimme zu geben. Dies ist notwendig, da die Bedürfnisse von Jugendlichen sich von denen der Kinder unterscheiden und ein Jugendparlament diese Funktion nicht ausreichend erfüllen kann.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO anlehnend an die Satzung für Kinderbeauftragte eine Satzung für Jugendbeauftragte zu beschließen.

Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher unseres Stadtteils der Planungsgruppe an.

Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte hier vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Ein Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus!

Begründung

Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendlich brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2022Sie sind hier
    OFOF 146/15Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Mai 2022OAOA 195Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenAnregung
  3. 24. Oktober 2022STST 2457Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenStellungnahme
  4. 29. Dezember 2022OFOF 204/15Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 (zur ST 2457)Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. Januar 2023OMOM 3396Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Direktanregung
  6. 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1172Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 11 · 20.05.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 195 2022 Die Vorlage OF 146/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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