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Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im Gutleutviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 23

Betreff: Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im Gutleutviertel Zu

  1. Dem Magistrat sind Beschwerden der beschriebenen Art nicht bekannt. Zu
  2. Das pünktliche Abfahren ist Vertragsinhalt der Verkehrsverträge, die mit den Verkehrsunternehmen geschlossen werden. In diesen Verträgen wird u.a. bestimmt, dass die vorgegebenen Fahrpläne minutengenau einzuhalten sind. Diese Regelung schließt eine pünktliche Abfahrt mit ein. Der Magistrat gibt jedoch zu bedenken, dass das Fahrpersonal angewiesen ist, auf Personen, die erkennbar den Bus noch erreichen wollen im Rahmen der Möglichkeiten zu warten. Gerade am Hauptbahnhof tritt diese Situation häufig ein. Zu
  3. Das pünktliche Abfahren an Haltestellen ist kein besonderer Inhalt der Ausbildung jedoch wesentlicher Bestandteil einer kundenorientierten Aufgabenerfüllung. Liegen Beschwerden oder Beobachtungen über unpünktliches Abfahren vor, so wird dies sowohl gegenüber den Verkehrsunternehmen als auch von diesem gegenüber dem Fahrpersonal thematisiert. Das Telefonieren mit Handy während der Fahrt ist grundsätzlich verboten. Es stellt einen Verstoß gegen die StVO dar. Die Fahrer aller Auftragnehmer sind strikt angewiesen, das Telefonieren mit Handy zu unterlassen. Dieses Verbot wird bei vorliegenden Beschwerden gegenüber den Fahrern bekräftigt. Zu
  4. Alle Linien des Frankfurter Nahverkehrs werden regelmäßig stichprobenartig überprüft. Dabei werden u.a. die Kunden der jeweiligen Linien ausführlich befragt. Eine Auswertung wird jedoch nicht linienbezogen, sondern in Bezug auf das jeweilige Linienbündel durchgeführt, um ein repräsentatives, belastbares Ergebnis zu bekommen. Im ersten Halbjahr 2011 ergaben sich für das Linienbündel C, zu dem die Linie 33 gehört, bei der Kundenbefragung gute Werte, z. B. bei der Pünktlichkeit 2,3, bei der persönlichen Sicherheit sogar 2,0. Bei der Pünktlichkeit liegt das Bündel C somit über dem Frankfurter Durchschnitt. Diese beiden Befragungsergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Kunden im Linienbündel offenbar zufrieden ist. Lediglich beim Fahrstil (2,5) schnitt der Betreiber weniger gut ab. Insgesamt zeigen die Befragungsergebnisse, dass für die Mehrzahl der Kunden die in der Anfrage genannten Mängel eher eine Ausnahme darstellen oder nicht so stark bewertet werden. Gleichwohl wird die Lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ deshalb in den nächsten Wochen stichprobenartige Sonderkontrollen auf der Linie 33 durchführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2011OFOF 43/1Einhaltung des Fahrplans der Buslinen im GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. August 2011VV 75Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im GutleutviertelAnfrage
  3. 9. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 23Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im Gutleutviertel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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