Einhaltung des Fahrplans der Buslinen im Gutleutviertel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Buslinen im Gutleutviertel Zu einer Großstadt gehört ein gut funktionierender öffentlicher Nahverkehr. Frankfurt hat diesbezüglich ein im Vergleich zu den meisten anderen deutschen Großstädten ein vorbildliches Netz aus Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Die Akzeptanz dieses Angebotes durch die Bürgerinnen und Bürger ist jedoch von dessen Zuverlässigkeit abhängig. Grundvoraussetzung für die Zuverlässigkeit ist das Einhalten von Fahrplänen durch die Fahrzeugführerinnen und -führer und das Einhalten der Verkehrsordnung. Der CDU-Fraktion im Ortsbeirat wurde nun berichtet, dass es bei den Buslinien durch das Gutleutviertel - insbesondere bei der Linie 33 - immer wieder zu Verspätungen kommen soll, weil Pausen an der Haltestelle Hauptbahnhof ausgedehnt werden. Dem folgen dann Versuche, den Fahrplan durch eine "flottere" Fahrweise wieder einzuholen. Auch in der Pause angefangene Handytelefonate sollen dabei noch (während der Fahrt) fortgesetzt werden. Dies vorangestellt wird die Ortsvorsteherin gemäß § 4 Absatz 9 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Magistrat folgendes zu fragen: - Sind dem Magistrat derartige Vorgänge bekannt? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch die oben beschriebenen Verhaltensweisen entstandene Verspätungen im Fahrplan zu vermeiden? - Wird das Vermeiden der beschriebenen Verhaltensweisen bei der Ausbildung der Busfahrer oder danach thematisiert? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ein korrektes Verhalten etwa durch stichprobenhafte Kontrollen sicher zu stellen.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2011, OF 43/1
Betreff: Einhaltung des Fahrplans der Buslinen im Gutleutviertel Zu einer Großstadt gehört ein gut funktionierender öffentlicher Nahverkehr. Frankfurt hat diesbezüglich ein im Vergleich zu den meisten anderen deutschen Großstädten ein vorbildliches Netz aus Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Die Akzeptanz dieses Angebotes durch die Bürgerinnen und Bürger ist jedoch von dessen Zuverlässigkeit abhängig. Grundvoraussetzung für die Zuverlässigkeit ist das Einhalten von Fahrplänen durch die Fahrzeugführerinnen und -führer und das Einhalten der Verkehrsordnung. Der CDU-Fraktion im Ortsbeirat wurde nun berichtet, dass es bei den Buslinien durch das Gutleutviertel - insbesondere bei der Linie 33 - immer wieder zu Verspätungen kommen soll, weil Pausen an der Haltestelle Hauptbahnhof ausgedehnt werden. Dem folgen dann Versuche, den Fahrplan durch eine "flottere" Fahrweise wieder einzuholen. Auch in der Pause angefangene Handytelefonate sollen dabei noch (während der Fahrt) fortgesetzt werden. Dies vorangestellt wird die Ortsvorsteherin gemäß § 4 Absatz 9 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Magistrat folgendes zu fragen: - Sind dem Magistrat derartige Vorgänge bekannt? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, durch die oben beschriebenen Verhaltensweisen entstandene Verspätungen im Fahrplan zu vermeiden? - Wird das Vermeiden der beschriebenen Verhaltensweisen bei der Ausbildung der Busfahrer oder danach thematisiert? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ein korrektes Verhalten etwa durch stichprobenhafte Kontrollen sicher zu stellen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2011Sie sind hierOFOF 43/1Einhaltung des Fahrplans der Buslinen im GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. August 2011VV 75Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im GutleutviertelAnfrage
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 23Einhaltung des Fahrplans der Buslinien im GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme