Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2398
Betreff: Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen Spontangrün auf Gehwegen wird vom beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), regelmäßig im vertraglich vereinbarten Umfang entfernt. Die vertragliche Regelung sieht vor, dass Spontangrün auf Gehwegen zu beseitigen ist, wenn hierdurch eine erhöhte Unfallgefahr entsteht. Über den vertraglich fixierten Umfang hinaus entfernt die FES GmbH Spontangrün im Einzelfall nach Kapazität und unter dem Hauptaspekt der Verkehrssicherung. Dazu werden mechanische Mittel, zum Beispiel Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und Freischneidegeräten, eingesetzt. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist in der Stadt Frankfurt am Main aus Gründen des Umweltschutzes nicht erlaubt. Nach Überprüfung vor Ort und Rücksprache mit der FES GmbH wird das Spontangrün in den genannten Bereichen in Unterliederbach (Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg, Cimbernweg, Rugierstraße) entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2017OFOF 481/6Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017OMOM 2092Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenDirektanregung
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2398Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab