Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen
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Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2092 entstanden aus Vorlage: OF 481/6 vom 09.09.2017
Betreff: Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden Straßen Der Magistrat wird gebeten, die FES aufzufordern, ihrer vertraglichen Pflicht zur Entfernung des Unkrauts auf den Bürgersteigen in der Gotenstraße (zwischen Engelsruhe und Cheruskerweg), im gesamten Cheruskerweg, im Cimbernweg (zwischen Cheruskerweg und Engelsruhe) und in der Rugierstraße nachzukommen.
Begründung: Leider wuchert Unkraut auf den Bürgersteigen der genannten Straßen. Bei Regen besteht die Gefahr, dass ältere Mitbürgerinnen/Mitbürger und jene mit einer Gehbehinderung darauf ausrutschen. Dem Antrag ist ein Foto als Beispiel beigefügt (fotografiert wurde es von Herrn Oliver Göbel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2398 Aktenzeichen: 79 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2017OFOF 481/6Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2017Sie sind hierOMOM 2092Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenDirektanregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2398Unterliederbach: Entfernung des Unkrauts auf den Gehwegen im Bereich Gotenstraße, Engelsruhe, Cheruskerweg und der anliegenden StraßenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats