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Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2383

Betreff: Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern Der Magistrat hat sich intensiv mit der zunehmenden Gestaltung von Vorgärten und Gartenflächen mit Kies- und Schotterflächen auseinandergesetzt und auch Diskus-sionen und Regelungen anderer Städte einbezogen. Aus gestalterischen, wie aus Gründen der Sicherung eines angenehmen Kleinklimas und von Artenvielfalt, ist es Ziel des Magistrats, dass eine Begrünung und Bepflanzung der Garten- und Vorgartenflächen erfolgt. Hierzu kann bereits heute auf verschiedene rechtliche Grundlagen zurückgegriffen werden. In der Hessischen Bauordnung (HBO) in § 8 Absatz 1 ist festgelegt, dass die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken zum einen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zum anderen zu begrünen und zu bepflanzen sind. Eine Ausnahme bilden lediglich die Flächen anderer zulässiger Nutzungen, wie zum Beispiel Kfz-Stellplätze. Die Gestaltung von Vorgärten ist in Frankfurt durch die geltende Vorgartensatzung geregelt. Vorgärten sind danach mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die beiden Regelungen sind bereits eine gute Basis, um das Ziel, Vorgärten und Gartenflächen innerhalb der Bebauung in Hinblick auf eine positive Wirkung für das Kleinklima und eine Biodiversität zu gestalten, zu begründen. Der Magistrat wird im Rahmen der Gestaltungsrichtlinien des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht ausdrücklich auf den gestalterischen Mehrwert von Vorgärten hinweisen und auch entsprechend beraten. In den aufzustellenden Bebauungsplänen werden entsprechende Regelungen zum Ausschluss von Kies- und Schotterflächen in Vorgärten und Gartenflächen aufgenommen, um die beschriebene Zielrichtung zu sichern. Bei der Umsetzung und der Beurteilung von Baumaßnahmen im Bereich des Neubaugebiets Leuchte werden diese rechtlichen Regelungen bei der Prüfung zugrunde gelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2019OFOF 257/16Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet LeuchteOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. August 2019OMOM 4942Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindernDirektanregung
  3. 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 2383Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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